Das Kinderhaus bietet in neun Gruppen 173 Betreuungsplätze für Kinder ab der 9. Lebenswoche bis zur Beendigung der Grundschule.
Es stehen ausschließlich Ganztagsplätze für 5 Tage in der Woche zur Verfügung.
Montag – Donnerstag: 7:30 Uhr – 17:00 Uhr
Freitag: 7:30 Uhr – 16:00 Uhr
Montag – Donnerstag: 11:00 Uhr – 17:00 Uhr
Freitag: 11:00 – 16:00 Uhr
während der Ferien: 08:00 – 17:00 Uhr
Mittwoch: 13:00 – 15:00 Uhr
Marienkäfer – Raupen (Haus 8a)
Glühwürmchen – Seepferdchen (Haus 8c)
Grashüpfer – Schmetterlinge (Haus 8a)
Igel – Wombats (Haus 8c)
Bären
Wir ermöglichen Kindern mit besonderem Förderbedarf ein eigenständiges und selbstbestimmtes Leben durch soziale Integration und individuelle Förderung. Die pädagogische Arbeit im Kinderhaus basiert nicht ausschließlich auf den Säulen der Betreuung, der Bildung und der Erziehung, sie setzt im Besonderen ihren Schwerpunk auf das Konzept der Integration. Im Gegensatz zu den integrativen Einrichtungen der IKF steht im Kinderhaus am Westpark der Gedanke der Integration vorrangig für die Migration. Eltern, Kinder wie auch das pädagogische Personal bereichern mit ihren unterschiedlichsten kulturellen Hintergründen täglich das Zusammenleben wie auch die Zusammenarbeit auf verschiedenste Art und Weise. Durch den Einsatz von gruppenübergreifenden Personen wie einer Fachkraft für Sprachförderung und Medienpädagogik, einer Sportlehrerin und einer Fachkraft für Entwicklungsförderung erfahren Kinder mit erhöhtem Förderbedarf zusätzliche Unterstützung in ihrem gewohnten Alltag.
Kinder im Krippenalter haben basale Bedürfnisse nach Sicherheit, Bindung und Befriedigung ihrer physischen Bedürfnisse. Sie brauchen Menschen, die prompt, adäquat und verlässlich auf ihre emotionalen und körperlichen Bedürfnisse reagieren. Sie stehen noch am Anfang ihrer Identitätsentwicklung, in ihrem Beziehungserleben und im Bindungsaufbau. In dieser sensiblen Phase ist das Erleben von Konstanz und Wiedererkennbarkeit, von verlässlichen Beziehungen und einfühlsamen Reaktionen bestimmend für den weiteren Lebensweg. Wir legen großen Wert auf eine dem jeweiligen Kind individuell angepasste und bewusste Gestaltung der Eingewöhnungsphase.
Die Dauer der Eingewöhnung für Kindergartenkinder ist abhängig von den bisherigen Erfahrungen des Kindes. Für Kindergartenkinder, die bereits einen Krippenplatz im Kinderhaus haben, übernimmt das pädagogische Personal einen Teil der Eingewöhnung in den Kindergarten. Mit Freude und Erwartungen aber auch mit Angst und Ungewissheit gehen die Kinder auf ihren neuen Lebensabschnitt zu. Wir begleiten sie dabei und gehen die ersten Schritte mit ihnen gemeinsam, bis sie sich in ihrem neuen Umfeld sicher fühlen.
Die Eingewöhnungsdauer im Hort ist im Vergleich zur Krippe und dem Kindergarten von minimaler Dauer. Nach einem Elterngespräch und einem von den Eltern begleiteten Schnuppernachmittag wird das Schulkind bereits am nächsten Tag den Hort eigenständig besuchen.
Die Höhe der Besuchsgebühr richtet sich nach der Einrichtungsart, die Ihr Kind besucht. Es gibt jeweils eine Kostentabelle für Krippenkinder sowie für Schulkinder im Hort. Die Betreuung im Kindergarten ist kostenfrei. Sie müssen lediglich das Verpflegungsgeld zahlen.
Die Betreuungszeit ist der zweite wichtige Berechnungsfaktor: Je mehr Zeit Ihr Kind täglich in der Kita verbringt, desto mehr müssen Sie zahlen.
Zudem sind die Gebühren nach den Einkünften der Sorgeberechtigen gestaffelt: Liegen Ihre gemeinsamen Einkünfte bis maximal 80.000 Euro im Jahr, können Sie eine Ermäßigung beantragen. Es ist auch eine Geschwisterermäßigung möglich, wenn Sie für mehr als ein Kind Kindergeld beziehen. Soziale Notlagen oder besondere finanzielle Belastungen können auch berücksichtigt werden.
Die Einkommensberechnung übernimmt zwar die Zentrale Gebührenstelle der Landeshauptstadt München, bitte sprechen Sie aber die Leitung bzgl. Ermäßigung an.
Durchschnittliche tägliche Buchungszeit
Monatliche |
bis 4 Std.
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bis 5 Std.
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bis 6 Std.
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bis 7 Std.
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bis 8 Std.
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bis 9 Std.
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über 9 Std.
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Tatsächliche |
bis 4 Std.
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bis 5 Std.
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bis 6 Std.
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bis 7 Std.
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bis 8 Std.
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bis 9 Std.
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über 9 Std.
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*Die tatsächliche monatliche Besuchsgebühr errechnet sich nach Abzug des staatlichen Beitragszuschusses in Höhe von 100 Euro. Es ergibt sich somit eine Komplettbefreiung von der Besuchsgebühr für alle Buchungsstufen.
Für Kinder, die den gewöhnlichen Aufenthalt nicht in München haben, gelten abweichend folgende maximal zulässige monatliche Elternentgelte:
Bei entschuldigtem Fehlen an fünf zusammenhängenden Werktagen innerhalb eines Kalendermonats wird das Essensgeld für die entsprechende Woche nicht berechnet.
Bei entschuldigtem Fehlen an fünf zusammenhängenden Werktagen innerhalb eines Kalendermonats wird das Essensgeld für die entsprechende Woche nicht berechnet.
Bei entschuldigtem Fehlen an fünf zusammenhängenden Werktagen innerhalb eines Kalendermonats wird das Essensgeld für die entsprechende Woche nicht berechnet.
Für die Verpflegung der Kinder wird eine monatliche Pauschale berechnet.
Unser multiprofessionelles pädagogisches Team und der überdurchschnittliche Personalschlüssel gewährleistet höchste Bildungs- und Betreuungsqualität.
Eine Gruppe setzt sich aus drei Fach- und Ergänzungskräften zusammen. Die Gruppenleitung wird von einer Fachkraft ausgeübt. Darüber hinaus beschäftigt das Kinderhaus am Westpark eine hauseigene Deutschlehrerin und eine Ergotherapeutin. Unser pädagogisches Personal bildet sich regelmäßig weiter. Hierfür stehen interne wie auch externe Fortbildungsangebote zur Verfügung.Unser pädagogisches Personal bildet sich regelmäßig weiter. Hierfür stehen interne wie auch externe Fortbildungsangebote zur Verfügung.
Kinderhaus am Westpark
Am Westpark 8a & 8c
81373 München
Einrichtungsleitung Dorota Mikic
Telefon 089 55 29 67 00 100
Fax 089 55 29 67 00 190
E-Mail Kinderhaus-am-Westpark@ikfmuenchen.de
Einrichtungsleitung